Über uns

Die Rechtsberatungsstelle unserer Universität ist eine Hauptdienststelle, die gemäß Artikel 51 des Hochschulgesetzes Nr. 2547 und den Artikeln 26 und 35 des Gesetzesdekrets Nr. 124 über die Verwaltungsorganisation der Hochschulen und der Hochschulinstitutionen eingerichtet wurde.

Unser Abteilung ist dafür zuständig und befugt, die Rechte der Universität bei Streitigkeiten mit Dritten und Institutionen vor Gericht und Verwaltungsbehörden zu vertreten, zu schützen und zu verteidigen. Darüber hinaus erbringt die Abteilung innerhalb der Universität Beratungsleistungen in allen anderen rechtlichen Angelegenheiten.

Der Großteil der erbrachten Leistungen besteht aus Prozessen und Vollstreckungsverfahren, die vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden durchgeführt werden. Im Rahmen der Beratungsdienste werden Tätigkeiten wie die Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Vorschriften, Rundschreiben und ähnlichen Entwürfen und Vorschlägen, die vom Rektorat angefordert werden oder zu denen Stellungnahmen abgegeben werden, Protokolle, Verträge und ähnliche Entwürfe, an denen die Universität beteiligt ist oder die ihr vom Hochschulrat und anderen Institutionen zugesandt werden, sowie andere Rechtsfragen, durchgeführt. Darüber hinaus verfolgt unsere Abteilung aufmerksam die Gesetze, Satzungen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften und trägt dazu bei, dass die Universität unverzüglich über die Änderungen und Entwicklungen im Bereich der Rechte informiert wird.