Schlichtungstätigkeit

Schlichtungstätigkeit
 

Gemäß dem Gesetz Nr. 6325 über die Schlichtung in zivilrechtlichen Streitigkeiten und der Verordnung zum Gesetz über die Schlichtung in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die im Amtsblatt vom 02.06.2018 unter der Nummer 30439 veröffentlicht wurde, werden die Verfahren und Grundsätze geregelt, die bei der Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten durch Schlichtung anzuwenden sind.

Gemäß Artikel 15 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 6325 und Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung wurde eine Schlichtungskommission eingerichtet, die mit Beschluss des Universitätsrats die Verwaltung bei Schlichtungsverhandlungen vertritt.

Die Schlichtungstätigkeit wird von der Schlichtungskommission in Übereinstimmung mit Artikel 15 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 6325 und Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung durchgeführt.



 
Kontaktdaten der Schlichtungskommission
Anschrift: Şahinkaya Cad. Nr:106 34820 Beykoz ISTANBUL
Telefon: 0216 333 30 66
E-Mail: arabuluculuk@tau.edu.tr